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   BFH, 18.04.2023 - IX B 33/22   

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https://dejure.org/2023,18271
BFH, 18.04.2023 - IX B 33/22 (https://dejure.org/2023,18271)
BFH, Entscheidung vom 18.04.2023 - IX B 33/22 (https://dejure.org/2023,18271)
BFH, Entscheidung vom 18. April 2023 - IX B 33/22 (https://dejure.org/2023,18271)
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Volltextveröffentlichung

  • datenbank.nwb.de

    Steuerlicher Billigkeitserlass zur Aufrechterhaltung der Verfassungsmäßigkeit bei Definitivverlusten

Verfahrensgang

 
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  • BFH, 20.09.2012 - IV R 36/10

    Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung verfassungsgemäß - Zuordnung des Gewinns

    Auszug aus BFH, 18.04.2023 - IX B 33/22
    Diese Möglichkeit trägt nach der Auffassung des Senats im Sinne einer flankierenden Regelung zur Vereinbarkeit der Vorschrift ( § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG a. F.) mit dem Grundgesetz bei (vgl. auch BFH-Urteil vom 20.09.2012 - IV R 36/10 , BFHE 238, 429, BStBl II 2013, 498).
  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus BFH, 18.04.2023 - IX B 33/22
    Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass bei der Entscheidung über Billigkeitsmaßnahmen Elemente der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit (im Sinne des objektiven und nicht nur des subjektiven Nettoprinzips) nicht von vornherein unbeachtlich sind (vgl. nur Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26.10.1994 - X R 104/92 , BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297, und vom 25.01.1996 - IV R 91/94 , BFHE 180, 61, BStBl II 1996, 289).
  • BFH, 12.07.2016 - IX R 11/14

    Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung bei privaten

    Auszug aus BFH, 18.04.2023 - IX B 33/22
    Allerdings hat der Senat wiederholt --so auch in der Parallelentscheidung-- darauf hingewiesen, dass unbillige Härten, die sich aus dieser Gesetzeslage im Einzelfall ergeben können, ausgeglichen werden müssen (z. B. BFH-Urteil vom 12.07.2016 - IX R 11/14 , BFH/NV 2016, 1691, Rz 36, m. w. N.).
  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2021 - 2 K 1159/21

    Einkünfte im Zusammenhang mit sog. Stillhaltergeschäften - Zuordnung zu

    Auszug aus BFH, 18.04.2023 - IX B 33/22
    Dies umso mehr, als dieselben Beteiligten im Parallelverfahren (2 K 1159/21) wegen Einkommensteuer 2006 und 2007 zu Protokoll der mündlichen Verhandlung am selben Tag erklärt haben, es sei unstreitig, dass die Kläger in den Jahren 2008 bis 2013 nicht über die finanziellen Mittel verfügten, ohne Verwertung des Grundvermögens Veräußerungsgewinne durch Aktienverkäufe im Umfang der streitgegenständlichen Verluste zu erzielen und solche Aktienverkäufe auch nicht getätigt haben.
  • BFH, 25.01.1996 - IV R 91/94

    Besteuerung eines Gewinns aus der Auflösung eines negativen Kapitalkontos, das

    Auszug aus BFH, 18.04.2023 - IX B 33/22
    Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass bei der Entscheidung über Billigkeitsmaßnahmen Elemente der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit (im Sinne des objektiven und nicht nur des subjektiven Nettoprinzips) nicht von vornherein unbeachtlich sind (vgl. nur Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26.10.1994 - X R 104/92 , BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297, und vom 25.01.1996 - IV R 91/94 , BFHE 180, 61, BStBl II 1996, 289).
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